Schulbetrieb und Testungen ab dem 19. April 2021
Wenn es das Infektionsgeschehen zulässt, kehren alle Klassenstufen aller Schularten ab dem 19. April zu einem Wechselbetrieb aus Präsenz- und Fernunterricht zurück. Für den Wechselunterricht gelten die bisherigen Regeln zur Einhaltung des Abstands und der übrigen Hygienevorgaben.
Ab dem 19. April 2021 soll in Stadt- und Landkreisen eine inzidenzunabhängige indirekte Testpflicht gelten. Ein negatives Testergebnis ist dann Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht und der Notbetreuung.
Weitere Informationen zur Teststrategie des Landes finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport:
https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/teststrategie-schulen-kitas-ab-april-2021#anker9116846
Informationen zur Umsetzung des Wechselunterrichts und der Schnelltests an der Schule, wurden über die üblichen Kommunikationskanäle an alle Eltern und an die Schülerinnen und Schüler weitergegeben.
Die notwendigen Einverständniserklärungen für die Schnelltests wurden über das schuleigene Aufgabenmanagement über die Schülerinnen und Schüler verteilt und sollen unterschrieben zum Wechselunterricht mitgebracht werden.